Insolvenzrecht

Schuldner haben Rechte.......mehr als sie sich vorstellen können

Das deutsche Insolvenzrecht möchte, dass möglichst viele Menschen aus ihren Schulden herauskommen. Dabei ist es nicht uneigennützig, denn ein Schuldner

- zahlt keine Steuern,
- lebt von der Sozialhilfe,
- arbeitet schwarz und vieles mehr.


Der Schuldner ist umfassend geschützt, nicht nur durch die Möglichkeit, pfändungsfreie Beträge für sich zu behalten, sowie durch die generelle Unpfändbarkeit von Sozialleistungen, sondern auch durch ein Insolvenzrecht, das ihm die Möglichkeit gibt, sich vollständig zu entschulden.

Allgemein bekannt ist die Verbraucherinsolvenz, die es möglicht macht, dass man nach 6 Jahren des Wohlverhaltens gegenüber seinen Gläubigern aus allen Schulden heraus ist.

In einer Vielzahl von Einzelfällen gibt es jedoch die zusätzliche Alternative, ohne diese lange Wartezeit schuldenfrei zu werden. Das Zauberwort hierfür heißt:

Insolvenzplan

Das Insolvenzplanverfahren gibt es sowohl für den Unternehmer als auch für die kleinere Verbraucherinsolvenz. Das Insolvenzplanverfahren setzt voraus, dass der Schuldner geordnet mitarbeitet, und ist beratungs- und arbeitsintensiv, kann aber in fast allen geeigneten Fällen bereits nach 1 2 Jahren zu einer Schuldenfreiheit führen. Es eignet sich insbesondere beispielsweise für Handwerksmeister, die nach einer "Pleite" nun in der Firma ihrer Ehefrau oder Freundin arbeiten und sich pfändungsfrei eingerichtet haben, aber eigentlich doch gerne wieder selbstständig werden und ihre eigene bürgerliche Existenz zurückerhalten möchten.

Bitte vereinbaren Sie bei Interesse einen Besprechungstermin in meiner Kanzlei.

Telefon: 0211/ 69990500

Eine Erstberatung auf dem Gebiet des Insolvenzrechts biete ich zu einem Honorar von 100,00 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer = 119,00 € an. Falls der Interessent diesen Betrag nicht aufbringen kann, verweise ich auf die auf meiner Homepage beschriebene Beratungshilfe. Im Falle einer sich an das Beratungsgespräch anschließenden Mandatserteilung wird das Honorar selbstverständlich angerechnet.


Rechtsanwalt Martin Lauppe-Assmann

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