Firmenberatung
Spezialangebot für Firmen und Gewerbetreibende
Viele Gewerbetreibende haben regelmäßig im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit Fragen, die ein Rechtsanwalt beantworten müsste. Die Firmen sind oftmals daran gehindert, einen Rechtsanwalt zu befragen, weil keine entsprechenden Rahmenvereinbarungen bestehen und die nicht unbegründete Sorge besteht, dass der Rechtsanwalt für kurze Einzelfragen ggf. ein unangemessen hohes Honorar unter Berufung auf die gesetzlichen Vorschriften berechnet.
Für diese Interessenlage von Gewerbetreibenden bis hin zum Kleinstunternehmer halte ich hier ein Spezialangebot bereit:
Flatrate-Erstberatung € 80,00 zzgl. Umsatzsteuer
Für diesen Honorarbetrag besteht die Möglichkeit, den Unterzeichner während der allgemeinen Telefonzeiten (7.00 Uhr bis 21.00 Uhr) anzurufen und nach Schilderung des Problems ohne dass der Rechtsanwalt den Sachverhalt wissenschaftlich überprüft und sich in die Bibliothek zurückzieht stehenden Fußes kommentiert zu bekommen mit einem entsprechenden Ratschlag.
Das Recht der Erstberatung darf beliebig oft in Anspruch genommen werden (Flatrate!), es ist jedoch auf eine erste Beratung zu jedem Fall beschränkt. Das bedeutet, dass nicht in dieser Honorarvereinbarung umfasst ist, ein und dasselbe Problem in beliebig vielen Telefonaten zu erörtern.
Es handelt sich um eine Einstiegsberatung; oftmals ist jedoch schon mit einer Einstiegsberatung das rechtliche Problem weitestgehend geklärt.
Rechnungsstellung erfolgt monatlich vorschüssig.
Die Vereinbarung kann mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Monatsende selbstverständlich ohne Angabe von Gründen beidseitig gekündigt werden.