Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Auseinandersetzung
Ärger aus einer Partnerschaft setzt nicht voraus, dass man geheiratet hat.
Auch bei einer sonstigen Trennung von nicht verheirateten Paaren kann es zu Schwierigkeiten und streitigen Auseinandersetzungen kommen. Hier geht es insbesondere um Leistungen, die während der Lebenspartnerschaft von einer Seite zu Gunsten der anderen Seite erbracht wurden und die man ggf. nach Beendigung der Lebenspartnerschaft von dem anderen Teil zurückfordert.
Oftmals spielen hier auch enttäuschte Gefühlte, Rachsucht oder eine Entschädigung für "emotionale Dienste" eine Rolle. Der Unterzeichner hat sich - zwangsläufig - zusammen mit der Tätigkeit als Fachanwalt für Familienrecht, aber auch aus seinem Privatleben heraus auf dieses Rechtsgebiet besonders stark spezialisieren dürfen.
Herzlich willkommen sind Anspruchsteller, aber insbesondere auch Betroffene, die nachträglich noch auf Zahlungen in Anspruch genommen werden, die der andere Teil während der ehelichen Lebensgemeinschaft geleistet hat, oder auf Ersatz von Arbeitsleistungen in dieser Zeit.
Dies kann die Mitarbeit im Betrieb genau so sein wie die Übernahme von Mieten, gemeinsame Urlaubsreisen oder angebliche Darlehen.
Im Wesentlichen kommt es hierbei oftmals auf die Frage der Verteilung der Beweislast an....
Scheuen Sie sich nicht, mich anzusprechen!
Familienrecht allgemein
Alle Informationen zur Scheidung einer Ehe finden Sie auf der Seite Familienrecht.