ABFINDUNG - Erfolg durch Taktik!

Oftmals spielt bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die vom Arbeitgeber zu zahlende Abfindung eine entscheidende Rolle.

Grundsätzlich muss man wissen, dass eine Abfindung nicht automatisch gezahlt wird, sondern nur dann, wenn die Kündigung im Streit steht.

Es ist für einen Profi recht einfach, eine Kündigung streitig zu machen, denn die formalen Anforderungen an ein Kündigungsschreiben sind übrigens nicht nur im Arbeitsrecht so hoch, dass nach meiner Einschätzung 50 % der Arbeitgeber an diesen formalen Voraussetzungen scheitern.

Fehler in einer Kündigung zu erkennen, erfordert ein umfassendes Praxiswissen und eine genaue Kenntnis der Rechtsprechung. Dies ist einer der Gründe, warum ich mich so umfänglich fortbilde; meinen enormen Fortbildungsaufwand finden Sie an anderer Stelle auf dieser Homepage dargestellt.

Wenn es gelungen ist, die Wirksamkeit der Kündigung in Zweifel zu ziehen dann - und nur dann stellt sich die Frage einer Abfindung.
Oftmals ist hier von einer sogenannten Regelabfindung die Rede.Dies ist ein schwaches Hilfsmittel und in den meisten Fällen schlichter Unsinn!

Die Abfindung ist derjenige Betrag, den der Arbeitgeber dafür zu bezahlen bereit ist, dass der Arbeitnehmer trotz zweifelhafter Kündigung freiwillig das Unternehmen verlässt.
Schon daran sieht man, dass es sehr willkürlich ist, ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung anzusetzen.
Dies wird oftmals nur von den Arbeitsrichtern oder den Anwälten als Hilfsmittel genommen, um Vergleichsverhandlungen zu beginnen.

Grundsätzlich gilt: Je schlechter die Kündigung ist, desto größer ist der Abfindungsbetrag. Dies gilt aber immer nur dann, wenn der Arbeitgeber nicht die Flucht nach vorne antritt, was er immer kann, und einfach die Kündigung zurücknimmt und den Arbeitnehmer zum Weiterarbeiten auffordert.

Es spielt auch eine Vielzahl von taktischen Überlegungen bei der Abfindung und beim Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Rolle; so ist beispielsweise mit zu berücksichtigen, ob der Arbeitgeber die Möglichkeit einer zweiten und dann auch erfolgreichen Kündigung hat.

Auch stellt sich die Frage, ob gegebenenfalls Lohn in erheblichem Umfang nachzuzahlen ist.

Der nachfolgend dargestellte Vergleich konnte deshalb zum Beispiel hier bei einer weniger als zweijährigen Beschäftigung und einem Monats-Bruttlohn von weniger als 6000 € geschlossen werden.

Vergleich Arbeitsgericht Düsseldorf

Sie wollen Ihren Arbeitgeber verklagen? Ich auch!

Ihnen droht die Kündigung oder Sie wurden bereits gekündigt? Ihr Arbeitgeber zahlt Ihren Lohn nicht?

Bei diesen und ähnlichen Problemen finden Sie bei mir den richtigen Rechtsbeistand. Ich habe nicht nur erfolgreich die fachspezifische Ausbildung zum "Fachanwalt für Arbeitsrecht" absolviert, sondern verfüge auch über viele Jahre Berufserfahrung mit über 200 Arbeitsrechtsverfahren pro Jahr (von denen über die Hälfte Kündigungsschutzklagen sind).

Überzeugen Sie sich selbst von meinem Angebot:

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Obacht: Kaum jemals sind Fallen am Arbeitsplatz so offensichtlich. Lassen Sie sich deshalb qualifiziert beraten. Ich sage Ihnen, welche Auskunftspflichten Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber haben und welche Rechte Sie haben, Informationen nicht zu erteilen. Denn für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance.

Aber auch während eines Arbeitsverhältnisses oder wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, lassen Sie auch vermeintlich offenkundige, Sie belastende Sachverhalte von mir überprüfen.

"Vorbeugen ist besser als Heilen." - "Erste Hilfe kann Leben retten." - Viele dieser Schlagwörter aus der Medizin finden auch im Recht und damit in Ihrem täglichen Arbeitsleben Anwendung.

Verlieren Sie keine Zeit und vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit mir, "damit Sie auch hinterher noch kraftvoll zubeißen können!"

Was sagt Ihr Arbeitszeugnis über Sie aus?

Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin Anspruch auf ein Zeugnis, wenn das Arbeitsverhältnis eine gewisse Mindestzeit gedauert hat. Auch hierzu berate ich Sie gerne und kompetent.

Benötigte Unterlagen - Termin

Wenn Sie einen Termin mit mir vereinbaren, denken Sie bitte daran, die folgenden Unterlagen mitzubringen:

  • Ihren Arbeitsvertrag

  • Ihre Kündigung

  • die Lohnbescheinigungen der letzten drei Monate

  • falls zutreffend, Angaben zu Ihrer Rechtsschutzversicherung (Police)

  • sowie Daten und Unterlagen von eventuellen Zeugen

  • Ihren Personalausweis oder Pass

  • Vollmacht *

Vollmachtsformular

Hier können Sie das Vollmachtsformular als PDF-Datei herunterladen. Sie benötigen das Formular, um mich zu beauftragen. Füllen Sie das Formular direkt am PC in Adobe Acrobat aus, drucken Sie es dann aus, unterschreiben es und bringen es zu Ihrem Termin in meiner Kanzlei mit oder senden Sie es mir zu. Sie können das Formular auch sofort ausdrucken und vollständig von Hand ausfüllen. Selbstverständlich erhalten Sie das Formular auf Wunsch auch in der Kanzlei.
Klicken Sie hier, um zur Vollmacht zu gelangen.


Seit 2011 auch Fachanwalt für Arbeitsrecht

Am 12. Oktober 2011 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer mir die Befugnis verliehen, die Bezeichnung FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT zu führen.


Rechtsanwalt Martin Lauppe-Assmann

Bensheimer Str. 14
40229 Düsseldorf
Tel: 0211-6999050-0
Fax: 0211-6999050-50
Mobil: 0171-5115851
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